- PS-Leistung
- PS-Lei|stung, die: in PS gemessene Leistung: ein Motor mit hoher P.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Leistung — (v. mittelhochdeutsch leistunge) steht für eine Arbeit pro Zeiteinheit: Arbeitsleistung in der Wirtschaft und bei der Erwerbsarbeit Elektrische Leistung in der Elektrotechnik Leistung (Informatik), eine Beschreibung der… … Deutsch Wikipedia
Leistung (Psychologie) — Leistung wird in der Psychologie als ein durch Energieaufwand geschaffener Wert bezeichnet, der durch den Einsatz der verfügbaren menschlichen Fähigkeiten zustande kommt, wobei ein Handlungsziel mit einem gewissen Niveau erreicht wird. Dabei muss … Deutsch Wikipedia
Leistung an Erfüllungs Statt — ⇡ Leistung, die der Schuldner nicht schuldet, sondern an Stelle einer geschuldeten erbringt. Nimmt der Gläubiger die Leistung als Erfüllung an, erlischt die Verbindlichkeit (§ 364 I BGB). Anders: Leistung ⇡ erfüllungshalber … Lexikon der Economics
Leistung, elektrische — Leistung, elektrische, s. Elektrische Leistung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leistung [2] — Leistung, das Tun oder Unterlassen, das der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses vom Schuldner zu fordern hat (»Gegenstand« der Leistung oder des Schuldverhältnisses). Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in den § 241–243, 266, 267, 269, 271 und 283 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leistung — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • Auftritt Bsp.: • Ein großartiger Sommer voll Spaß und Leistung. • Sein Auftritt letzte Nacht war schrecklich … Deutsch Wörterbuch
Leistung — Leistung, 1) (Leistungmachung, Leistungsrecht), so v.w. Einlager; Leister, welcher das Einlager leistet; 2) der Gegenstand einer Forderung … Pierer's Universal-Lexikon
Leistung [1] — Leistung, in der Mechanik soviel wie Effekt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leistung — einer Kraft, s. Arbeit … Lexikon der gesamten Technik
Leistung — Leistung, in der Mechanik s.v.w. Effekt … Kleines Konversations-Lexikon
Leistung — (obstagium, Einlager), Angelöbniß des Schuldners, im Fall unterbleibender Zahlung sich dem Gläubiger zu persönlicher Hast zu stellen. Durch die Reichspolizeiordnung aufgehoben; in Bern jetzt noch gebräuchlich als Landesverweisung anstatt anderer… … Herders Conversations-Lexikon